Zum Inhalt springen
Nebenkostenabrechnung sofort

Hausgeldabrechnung umrechnen: umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten

In der Hausgeldabrechnung stecken Betriebskosten, die Sie auf den Mieter umlegen dürfen, und Eigentümerkosten, die bei Ihnen bleiben. Umlagefähig sind die Kosten nach § 2 Betriebskostenverordnung, soweit Ihr Mietvertrag sie vorsieht. Verwaltervergütung, Erhaltungsrücklage, Reparaturen und Bankgebühren gehören nicht dazu.

Stand: 3. Oktober 2026

Angaben eintragen

Festpreis ab 19 € inklusive Umsatzsteuer, fertig in etwa 5 Minuten

Warum Sie die Abrechnung umrechnen müssen

Die Hausgeldabrechnung verteilt alle Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Eigentümer. Ihr Mieter trägt davon nur Betriebskosten im Sinne von § 556 Abs. 1 BGB und § 2 BetrKV (Gesetzestext), und nur die, die im Mietvertrag vereinbart sind. Reichen Sie die Hausgeldabrechnung einfach weiter, verlangen Sie Kosten, die der Mieter nicht schuldet. Außerdem fehlen Angaben, die eine Betriebskostenabrechnung formell braucht, etwa die Berechnung seines Anteils und der Abzug seiner Vorauszahlungen. Den Grundsatz erklärt die Seite Nebenkostenabrechnung Eigentumswohnung.

Umlagefähig oder nicht

Position in der Hausgeldabrechnung auf den Mieter umlegen?
Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser ja
Müllabfuhr, Straßenreinigung, Winterdienst ja
Gebäudereinigung, Gartenpflege ja
Allgemeinstrom, Aufzug ja
Gebäude- und Haftpflichtversicherung ja
Hausmeister, ohne Reparatur- und Verwaltungsanteil ja
Heizung und Warmwasser laut Einzelabrechnung ja
Verwaltervergütung nein
Instandhaltung, Reparaturen nein
Zuführung zur Erhaltungsrücklage nein
Bankgebühren, Porto der Verwaltung nein
Sonderumlagen nein
Kabel-TV seit 01.07.2024 nein

Viele Verwaltungen markieren die umlagefähigen Positionen bereits. Prüfen Sie das trotzdem gegen Ihren Mietvertrag. Steht dort zum Beispiel kein Aufzug, bleibt auch der Aufzug bei Ihnen.

Welcher Schlüssel gilt

Maßgeblich ist der Mietvertrag. Viele Verträge über Eigentumswohnungen verweisen auf die Schlüssel der Gemeinschaft, meist Miteigentumsanteile. Dann übernehmen Sie die Verteilung aus der Hausgeldabrechnung: Gesamtkosten der Anlage, Schlüssel, Ihr Anteil. Steht im Vertrag nichts, gilt nach § 556a Abs. 1 BGB die Wohnfläche, was bei einer Eigentumswohnung zu einer zweiten Rechnung mit den Flächen der ganzen Anlage führt. Mehr dazu unter Umlageschlüssel.

Die Grundsteuer kommt dazu

Die Grundsteuer steht nicht in der Hausgeldabrechnung. Jeder Eigentümer bekommt seinen eigenen Bescheid von der Gemeinde. Ist sie im Mietvertrag als Betriebskostenart vereinbart, nehmen Sie den Jahresbetrag aus Ihrem Bescheid und legen ihn als eigene Position um. Für 2025 gilt der neue Bescheid nach der Grundsteuerreform; was das bedeutet, steht auf der Seite Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung.

Beispiel: eine Wohnung mit 72,50 von 1.000 Miteigentumsanteilen

Position Kosten der Anlage Schlüssel Ihre Wohnung umlagefähig
Wasser und Abwasser 6.400,00 € Zähler 412,30 € 412,30 €
Müllabfuhr 2.880,00 € MEA 208,80 € 208,80 €
Gebäudereinigung 3.600,00 € MEA 261,00 € 261,00 €
Gartenpflege 1.920,00 € MEA 139,20 € 139,20 €
Allgemeinstrom 960,00 € MEA 69,60 € 69,60 €
Gebäudeversicherung 4.200,00 € MEA 304,50 € 304,50 €
Hausmeister, davon 600,00 € Reparaturen 4.800,00 € MEA 348,00 € 304,50 €
Heizung und Warmwasser laut Messdienst Verbrauch 1.104,75 € 1.104,75 €
Verwaltervergütung 5.400,00 € 18 Einheiten 300,00 € 0,00 €
Instandhaltung 7.250,00 € MEA 525,63 € 0,00 €
Zuführung Erhaltungsrücklage 12.000,00 € MEA 870,00 € 0,00 €
Bankgebühren 240,00 € MEA 17,40 € 0,00 €
Summe 4.561,18 € 2.804,65 €

Dazu kommt die Grundsteuer aus Ihrem Bescheid, hier 286,00 €. Umlagefähig sind damit 3.090,65 €. Hätten Sie die 4.561,18 € aus der Hausgeldabrechnung einfach weitergegeben, wären 1.756,53 € zu viel verlangt, und der Mieter hätte mit seinem Widerspruch recht (Widerspruch des Mieters).

Achten Sie auf gemischte Positionen

Nicht jede Position ist sauber getrennt. Häufig steckt in der Hausmeisterrechnung ein Anteil für kleine Reparaturen oder Verwaltungsarbeiten, in der Gartenpflege eine Neupflanzung, im Allgemeinstrom der Strom für eine Wallbox. Fragen Sie im Zweifel bei der Verwaltung nach, wie sich der Betrag zusammensetzt, und legen Sie die Antwort zu den Belegen. Im Beispiel oben sind deshalb von 4.800,00 € Hausmeisterkosten nur 4.200,00 € umgelegt.

So geht es schneller

Im Formular wählen Sie „vermietete Eigentumswohnung“ und tragen je Kostenart aus der Hausgeldabrechnung den Betrag Ihrer Wohnung, die Gesamtkosten der Anlage und den Schlüssel ein; Reparaturanteile kommen in das Feld „davon nicht umzulegen“. Die Grundsteuer tragen Sie aus Ihrem Bescheid ein. Angaben eintragen, für eine Wohnung 19 €, und Sie bekommen die fertige Abrechnung mit allen Mindestangaben und dem Ausweis nach § 35a EStG, tagesgenau bei einem Mieterwechsel.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Welche Kosten aus der Hausgeldabrechnung darf ich nicht umlegen?

Die Vergütung der Verwaltung, Instandhaltung und Reparaturen, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage, Kontoführungsgebühren, Sonderumlagen und Rechtskosten der Gemeinschaft. Seit dem 01.07.2024 auch die Kosten eines Kabelanschlusses, die über die Gemeinschaft abgerechnet werden.

Muss ich die Zahlen aus dem Wirtschaftsplan oder aus der Jahresabrechnung nehmen?

Aus der Jahresabrechnung. Der Wirtschaftsplan enthält nur geplante Beträge. Ihr Mieter zahlt die tatsächlichen Kosten des Abrechnungszeitraums.

Was mache ich, wenn die Hausgeldabrechnung ein anderes Jahr abdeckt als mein Mietvertrag?

In den meisten Gemeinschaften ist das Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr. Rechnen Sie Ihrem Mieter dann ebenfalls das Kalenderjahr ab. Zieht er unterjährig ein oder aus, wird tagesgenau aufgeteilt.