Was der Unterschied ist
Die Hausgeldabrechnung rechnet zwischen der Eigentümergemeinschaft und Ihnen ab. Darin stecken auch Kosten, die nur Eigentümer tragen: die Vergütung der Verwaltung, Reparaturen, Kontogebühren und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Ihr Mieter zahlt nur Betriebskosten im Sinne von § 2 der Betriebskostenverordnung, und nur die, die in seinem Mietvertrag vereinbart sind.
Viele Verwaltungen kennzeichnen die umlagefähigen Positionen schon in der Abrechnung, etwa mit einem eigenen Abschnitt „umlagefähige Kosten“ oder einer Spalte für den Mieteranteil. Das ist eine gute Vorlage, ersetzt aber nicht Ihren Blick in den Mietvertrag.
Was formell in die Abrechnung gehört
Auch bei der Eigentumswohnung braucht der Mieter je Kostenart den Gesamtbetrag, den Verteilerschlüssel, seinen Anteil und den Abzug seiner Vorauszahlungen (BGH, Urteil vom 20.01.2016, VIII ZR 93/15). Bei der Eigentumswohnung sind die Gesamtkosten die Kosten der ganzen Anlage aus der Hausgeldabrechnung, der Schlüssel ist meist der Miteigentumsanteil oder ein Verbrauch.
Rechenbeispiel
In der Hausgeldabrechnung stehen für den Hauswart 4.800,00 € für die ganze Anlage, verteilt nach Miteigentumsanteilen. Die Anlage hat 1.000 Anteile, Ihre Wohnung 85,40. Auf die Wohnung entfallen also 4.800,00 € × 85,40 / 1.000 = 409,92 €.
Hat Ihr Mieter das ganze Jahr in der Wohnung gewohnt, trägt er die 409,92 €. Ist er erst zum 1. April eingezogen, trägt er 275 von 365 Tagen, also 308,84 €; der Rest bleibt bei Ihnen, weil die Wohnung vorher leer stand.
In der Abrechnung steht das dann so: Hauswart, Gesamtkosten der Anlage 4.800,00 €, Schlüssel Miteigentumsanteile 85,40 von 1.000, auf die Wohnung entfallen 409,92 €, Ihr Anteil 365 von 365 Tagen, 409,92 €. Damit ist jeder Schritt nachvollziehbar.
Was Sie im Formular eintragen
Wählen Sie „vermietete Eigentumswohnung“. Für jede Kostenart, die Sie umlegen, tragen Sie aus der Hausgeldabrechnung ein:
- den Betrag Ihrer Wohnung
- die Gesamtkosten der Anlage
- den Schlüssel der Verwaltung mit Summe und Ihrem Anteil, zum Beispiel 1.000 und 85,40
Die Grundsteuer steht nicht in der Hausgeldabrechnung, sie kommt mit Ihrem eigenen Bescheid. Tragen Sie sie als eigene Kostenart ein. Heiz- und Warmwasserkosten übernehmen Sie aus der Einzelabrechnung des Messdienstes für Ihre Wohnung.
Wenn Sie die Hausgeldabrechnung hochladen, suchen wir Ihre eingetragenen Beträge darin und weisen Sie in Ihrer Übersicht auf jeden Betrag hin, den wir dort nicht finden. Gerechnet wird ausschließlich mit Ihren Eingaben.
Was nicht hineingehört
Verwaltervergütung, Instandhaltung und Reparaturen, Zuführung zur Rücklage, Bankgebühren und Sonderumlagen. Enthält eine Hausmeister- oder Gartenrechnung Reparaturanteile, tragen Sie diese im Feld „davon nicht umzulegen“ ein; sie werden vor der Verteilung abgezogen und in der Abrechnung ausgewiesen.
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Häufige Fragen
Darf ich die Hausgeldabrechnung einfach an meinen Mieter weitergeben?
Besser nicht. Sie enthält Positionen, die der Mieter nicht trägt, etwa Verwaltervergütung, Instandhaltung und die Zuführung zur Rücklage, und sie ist nicht nach den Zeiten Ihres Mieters aufgeteilt. Als Beleg für die Belegeinsicht können Sie sie natürlich vorlegen.
Welcher Schlüssel gilt, der der WEG oder der aus meinem Mietvertrag?
Maßgeblich ist, was im Mietvertrag vereinbart ist. Viele Verträge für Eigentumswohnungen verweisen auf die Schlüssel der Eigentümergemeinschaft. Steht dort nichts, gilt nach § 556a Abs. 1 BGB die Wohnfläche. Im Formular wählen Sie je Kostenart selbst.
Die Hausgeldabrechnung kommt erst im Herbst. Reicht die Zeit?
Für 2025 muss die Abrechnung bis 31.12.2026 beim Mieter sein. Sobald die Hausgeldabrechnung da ist, sind Sie mit unserem Formular in einer halben Stunde fertig.
