Zum Inhalt springen
Nebenkostenabrechnung sofort

Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Werten und Hebesätzen erhoben. Die Nebenkostenabrechnung für 2025 ist damit die erste, in der Ihre Mieter die neue Grundsteuer sehen. Bei manchen Häusern hat sie sich kaum verändert, bei anderen deutlich.

Stand: 1. Oktober 2026

Angaben eintragen

Festpreis ab 19 € inklusive Umsatzsteuer, fertig in etwa 15 Minuten

Die Grundsteuer als Betriebskosten

Die Grundsteuer gehört zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (§ 2 Nummer 1 BetrKV, Gesetzestext). Sie dürfen sie umlegen, wenn Ihr Mietvertrag das vorsieht, was bei den üblichen Formularverträgen der Fall ist. Das Bundesfinanzministerium bestätigt, dass sich daran durch die Reform nichts geändert hat (FAQ zur neuen Grundsteuer).

Verteilt wird die Grundsteuer meist nach Wohnfläche. Ohne Vereinbarung im Vertrag gilt die Wohnfläche ohnehin (§ 556a Abs. 1 BGB).

Rechenbeispiel mit Erhöhung

Ein Dreifamilienhaus mit 60, 80 und 100 m², zusammen 240 m². Die Grundsteuer lag 2024 bei 412,00 €, für 2025 setzt die Gemeinde 720,00 € fest, ein Plus von 75 %.

Wohnung Fläche Anteil 2024 Anteil 2025
Erdgeschoss 60 m² 103,00 € 180,00 €
1. Obergeschoss 80 m² 137,33 € 240,00 €
Dachgeschoss 100 m² 171,67 € 300,00 €

Für den Mieter im Erdgeschoss sind das 77 € im Jahr mehr, gut 6 € im Monat. Wenn Sie im Formular den Vorjahresbetrag eintragen, erwähnt das Anschreiben die Veränderung in einem ruhigen Satz, mit beiden Beträgen und dem Hinweis, dass die Grundsteuer seit 2025 nach neuen Werten und Hebesätzen erhoben wird. Weicht die Grundsteuer um mehr als die Hälfte vom Vorjahr ab, bekommen Sie zusätzlich einen Hinweis in Ihrer Übersicht, damit Sie den Bescheid noch einmal mit dem eingetragenen Betrag vergleichen.

Mieterwechsel im Jahr

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Zieht ein Mieter unterm Jahr aus, wird sie wie die anderen Kosten tagesgenau aufgeteilt. Im Beispiel trägt ein Mieter im Erdgeschoss, der zum 30. Juni auszieht, 181 von 365 Tagen, also 89,26 €, der Nachfolger 90,74 €.

Vorauszahlungen anpassen

Steigt die Grundsteuer dauerhaft, reichen die Vorauszahlungen oft nicht mehr. Nach der Abrechnung dürfen Sie die Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Wenn Sie es wünschen, steht der neue Betrag im Anschreiben, gerechnet aus den Jahreskosten des Mieters geteilt durch zwölf und auf volle Euro aufgerundet. Mehr dazu unter Vorauszahlung anpassen.

Das Bestellformular wird geladen.

Häufige Fragen

Darf ich die Grundsteuer weiter auf die Mieter umlegen?

Ja, die Grundsteuer ist als öffentliche Last des Grundstücks Betriebskosten nach § 2 Nummer 1 BetrKV, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Daran hat die Reform nichts geändert.

Mein Bescheid für 2025 kam erst spät. Was tun?

Rechnen Sie mit dem Betrag ab, der im Bescheid für 2025 festgesetzt ist. Haben Sie noch keinen Bescheid, warten Sie nicht bis Jahresende: Die Frist für die ganze Abrechnung läuft am 31.12.2026 ab.