Das sächsische Modell
Sachsen wendet die Formel des Bundes an: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Der Grundsteuerwert wird für Wohngrundstücke im Ertragswertverfahren berechnet (§ 252 BewG, Gesetzestext), mit Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und einer gesetzlichen Durchschnittsmiete.
Abweichend vom Bund (0,31 Promille nach § 15 GrStG) hat Sachsen eigene Messzahlen festgelegt: 0,36 Promille für Wohngrundstücke und 0,72 Promille für Geschäftsgrundstücke. Geschäftsgrundstücke tragen damit bei gleichem Wert die doppelte Messzahl. Die Staatsregierung hat das im Medienservice Sachsen erläutert.
Rechenbeispiel mit Leipzig
Für ein Mehrfamilienhaus nehmen wir einen Grundsteuerwert von 190.000 € an. Der Wert ist eine Annahme, Ihr echter Wert steht im Grundsteuerwertbescheid.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Grundsteuerwert (Annahme) | 190.000,00 € | |
| Messbetrag | 190.000 € × 0,36 ‰ | 68,40 € |
| Grundsteuer in Leipzig | 68,40 € × 450 % | 307,80 € |
Hat das Haus vier gleich große Wohnungen, trägt jede Wohnung 76,95 €. Für Dresden nennt die Stadt einen Hebesatz von 400 %. Wir konnten diesen Wert vor Veröffentlichung nicht abschließend bestätigen, bitte prüfen Sie ihn in Ihrem Bescheid. Mit 400 % wären es im Beispiel 273,60 €.
Was Sachsen für Vermieter heißt
Die höhere Messzahl für Wohnen gegenüber dem Bund klingt zunächst nach Mehrbelastung. Sie wirkt aber zusammen mit den Hebesätzen, die die Gemeinden nach der Reform neu festgesetzt haben. Entscheidend für Ihre Mieter ist allein der Jahresbetrag im Grundsteuerbescheid. Die Messzahl müssen Sie im Anschreiben nicht erklären.
Gegenüber Geschäftsgrundstücken sind Wohnhäuser durch die halb so hohe Messzahl im Verhältnis entlastet. Für Vermieter reiner Wohnhäuser ist das die wichtigste Besonderheit des Landesrechts.
Fragt ein Mieter nach, woher der Betrag kommt, zeigen Sie ihm bei der Belegeinsicht den Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Den Grundsteuerwertbescheid und den Messbescheid des Finanzamts braucht er dafür nicht. Wer es genauer erklären möchte, nennt den Messbetrag und den Hebesatz, beide stehen im Bescheid der Gemeinde. Im Leipziger Beispiel sind das 68,40 € und 450 %, daraus ergibt sich der Jahresbetrag von 307,80 €.
Die Grundsteuer in der Abrechnung 2025
Für 2025 setzen Sie den Jahresbetrag aus dem Bescheid an und verteilen ihn nach dem vereinbarten Schlüssel, ohne Vereinbarung nach Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB, mehr unter Umlageschlüssel). Bei einer vermieteten Eigentumswohnung bekommen Sie einen eigenen Bescheid, dessen Betrag ganz zu Ihrer Wohnung gehört und nicht über das Hausgeld läuft.
Zieht ein Mieter unterm Jahr aus, teilen Sie die Grundsteuer nach Tagen: Bei 76,95 € im Jahr und Auszug zum 30. September trägt er 273 von 365 Tagen, also 57,55 €. Die Abrechnung 2025 muss bis zum 31.12.2026 beim Mieter sein. Hinweise zum Anschreiben bei einer Erhöhung finden Sie unter Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung, alle Länder unter Grundsteuer auf Mieter umlegen. Ist die Steuer dauerhaft gestiegen, folgt die Anpassung der Vorauszahlung.
Wer lieber eine fertige Abrechnung verschickt: Angaben eintragen, das Programm rechnet Mieterwechsel und Leerstand tagesgenau und liefert je Mieter die PDF samt Excel mit jeder Rechenzeile.
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Häufige Fragen
Welchen Hebesatz hat Leipzig 2025 für die Grundsteuer B?
450 %. Bei einem Messbetrag von 68,40 € ergibt das 307,80 € im Jahr. Den Messbetrag Ihres Grundstücks finden Sie im Messbescheid des Finanzamts.
Gilt die höhere Messzahl für Geschäftsgrundstücke auch für mein Mietshaus mit einer Arztpraxis?
Das hängt davon ab, wie das Finanzamt das Grundstück eingeordnet hat. Das steht im Messbescheid. In der Nebenkostenabrechnung muss der Anteil der Praxis vorab abgezogen werden, solche Häuser deckt unser Formular nicht ab.