Was Nr. 12 umfasst und was nicht
§ 2 Nr. 12 BetrKV (Gesetzestext) spricht von den Kosten der Schornsteinreinigung: den Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, „soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind“.
Dieser Nachsatz ist der Kern der Sache. Nr. 4 Buchstabe a nennt beim Betrieb der zentralen Heizungsanlage ausdrücklich die Abgasanlage, die Reinigung der Anlage und die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Für Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten nennt Nr. 4 Buchstabe d die Messungen ebenfalls. Je nach Heizung landet die Rechnung des Schornsteinfegers also an unterschiedlicher Stelle.
Drei typische Fälle
Zentralheizung im Keller: Kehren der Abgasanlage und Abgasmessung gehören zu den Heizkosten nach Nr. 4a. Sie werden mit der Heizung verteilt, in der Regel 50 bis 70 % nach Verbrauch. Als eigene Kostenart Nr. 12 erscheinen sie dann nicht. Mehr dazu unter Heizkosten selbst abrechnen.
Gasetagenheizung in jeder Wohnung: Die Mieter zahlen das Gas direkt an den Versorger, eine Heizkostenabrechnung gibt es nicht. Die Überprüfung der Abgaswege fällt dann unter Nr. 12, die Abgasmessung unter Nr. 4d. Beides ist umlagefähig, wenn vereinbart, und erscheint in der Betriebskostenabrechnung.
Zusätzlicher Kaminofen: Ein Holzofen in einer Wohnung wird gekehrt, obwohl die Wohnung an der Zentralheizung hängt. Diese Gebühr ist keine Heizkostenposition der Zentralheizung, sie gehört unter Nr. 12.
Rechenbeispiel: drei Gasetagenheizungen
Ein Dreifamilienhaus mit 65, 75 und 90 m². Jede Wohnung hat eine Gastherme. Der Schornsteinfeger kommt einmal im Jahr, überprüft die drei Abgasleitungen und misst die Abgaswerte. Seine Rechnung über 187,66 € einschließlich Umsatzsteuer (Beispielwert) setzen Sie als Schornsteinreinigung an. Weil jede Wohnung genau eine Therme hat, ist laut Mietvertrag die Verteilung nach Wohnungen vereinbart:
| Wohnung | Schlüssel | Anteil |
|---|---|---|
| EG, 65 m² | 1 von 3 | 62,56 € |
| OG, 75 m² | 1 von 3 | 62,55 € |
| DG, 90 m² | 1 von 3 | 62,55 € |
187,66 € geteilt durch drei ergibt 62,553 €. Zwei Anteile werden auf 62,55 € gerundet, der dritte erhält den übrigen Cent. So stimmt die Summe genau.
Würden Sie nach Fläche verteilen, zahlte das Dachgeschoss 73,44 € und das Erdgeschoss 53,03 €, obwohl der Schornsteinfeger an jeder Therme gleich lange gearbeitet hat. Der Wohnungsschlüssel ist hier sachgerecht, gilt aber nur, wenn er vereinbart ist.
Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds nennt für die Schornsteinreinigung 2024 im Schnitt 0,04 € je m² und Monat (Quelle). Für 230 m² wären das 110,40 € im Jahr. Wie viel tatsächlich anfällt, hängt stark von der Art und Zahl der Feuerstätten ab. In Häusern mit Wärmepumpe fallen oft gar keine Kehrgebühren an.
Abgrenzung
- Arbeiten am Schornstein selbst, etwa das Ausschleifen oder eine neue Edelstahlröhre, sind Instandsetzung.
- Die Wartung der Gasthermen ist keine Schornsteinreinigung. Sie fällt unter Nr. 4d und ist eine eigene Position.
- Die Kosten einer Beanstandung, etwa eine Nachmessung nach einem Mangel, entstehen durch den Mangel und bleiben beim Vermieter.
Typische Fehler, die Mieter beanstanden
- Die Abgasmessung erscheint in der Heizkostenabrechnung des Messdienstes und noch einmal unter „Schornsteinfeger“.
- Die Rechnung für den Kaminofen einer Wohnung wird auf alle verteilt.
- Eine Nachmessung nach einer Beanstandung steht mit in der Jahressumme.
Im Formular
Wählen Sie „Schornsteinreinigung (Nr. 12)“ und den vereinbarten Schlüssel. Bei Zentralheizung tragen Sie den Schornsteinfeger stattdessen unter „Weitere Heizkosten“ ein. Den Arbeitsanteil der Rechnung können Sie als Handwerkerleistung angeben, er steht dann im Ausweis nach § 35a. Möchten Sie die Zuordnung nicht selbst durchrechnen: Angaben eintragen, das Programm teilt auf den Cent auf und erklärt jeden Schlüssel, die Abrechnung liegt innerhalb von 30 Minuten vor.
Mehr zu den Maßstäben unter Umlageschlüssel.
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Häufige Fragen
Darf ich die Feuerstättenschau auf die Mieter umlegen?
Die Gebühren des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers richten sich nach der Gebührenordnung. Ob die Feuerstättenschau zu den laufenden Kehrgebühren nach Nr. 12 zählt, wird unterschiedlich gesehen. Steht sie auf einer eigenen Rechnung, weisen Sie sie in der Abrechnung getrennt aus, damit der Mieter sieht, worum es geht.
Wer zahlt den Schornsteinfeger für den Kaminofen in einer Wohnung?
Dient ein Ofen nur einer Wohnung, ist es fair, die Kosten nur dieser Wohnung zuzuordnen. Das setzt aber voraus, dass der Mietvertrag eine solche Einzelzuordnung trägt. Ohne Regelung gilt der vereinbarte Schlüssel für die Kostenart, ersatzweise die Wohnfläche.