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Nebenkostenabrechnung sofort

Wärmepumpe in der Nebenkostenabrechnung

Bei einer Wärmepumpe ist der Strom der Brennstoff. Die Kosten dafür sind Heizkosten und werden wie bei jeder anderen zentralen Heizung verteilt. Eine CO2-Aufteilung nach dem Stufenmodell gibt es dagegen nicht.

Stand: 1. Oktober 2026

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Festpreis ab 19 € inklusive Umsatzsteuer, fertig in etwa 15 Minuten

Was zu den Heizkosten gehört

Nach § 2 Nr. 4 a BetrKV gehören zu den Kosten der zentralen Heizungsanlage die Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms und der Brennstoffe, der Betriebsstrom, Bedienung, Überwachung und Pflege, die regelmäßige Prüfung und Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Miete und Ablesung von Erfassungsgeräten (Gesetzestext). Reparaturen gehören nicht dazu.

CO2

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz teilt die CO2-Kosten aus dem nationalen Emissionshandel für Brennstoffe auf. Für Strom fallen solche Kosten nicht an. In der Abrechnung steht deshalb ein Satz, dass die Aufteilung entfällt, statt einer CO2-Anlage.

Rechenbeispiel

Ein Haus mit zwei Wohnungen, 140 m² selbst bewohnt und 55 m² vermietet. Heizstrom laut Jahresrechnung des Wärmepumpenzählers 2.100,00 €, Wartung 150,00 €. Weil Sie selbst im Haus wohnen und der Mietvertrag die Fläche vorsieht, wird nach Fläche verteilt:

2.250,00 € × 55 / 195 = 634,62 € für die Einliegerwohnung.

Sind im Haus mehrere Wohnungen vermietet, gilt die Verteilung nach Verbrauch. Dann tragen Sie die Werte der Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler je Wohnung ein, oder die Beträge aus der Abrechnung Ihres Messdienstes.

Warmwasser über die Wärmepumpe

Bereitet die Wärmepumpe auch das Warmwasser, müssen Heiz- und Warmwasserkosten getrennt werden. Das macht in der Regel der Messdienst. Ohne Messdienst und mit Verbrauchsverteilung können wir diesen Fall in der aktuellen Version nicht abrechnen; das Formular weist Sie darauf hin.

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Häufige Fragen

Brauche ich einen eigenen Stromzähler für die Wärmepumpe?

Für eine saubere Abrechnung ja. Ohne eigenen Zähler lässt sich der Heizstrom nicht vom Allgemein- oder Haushaltsstrom trennen. Viele Wärmepumpen laufen ohnehin über einen eigenen Wärmepumpentarif mit separatem Zähler.

Muss ich die Heizkosten nach Verbrauch verteilen?

Wie bei jeder Zentralheizung gilt die Heizkostenverordnung: 50 bis 70 % nach Verbrauch. Ausnahme ist das Haus mit höchstens zwei Wohnungen, von denen Sie eine selbst bewohnen (§ 2 HeizkostenV).