Was § 2 Nr. 7 BetrKV umfasst
Umlagefähig sind die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs (Gesetzestext):
- der Betriebsstrom,
- Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage,
- die regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft,
- die Reinigung der Anlage.
Unter Überwachung fällt nach verbreiteter Ansicht auch das Notrufsystem, über das eingeschlossene Personen Hilfe holen. Die wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle ist eine Prüfung der Betriebssicherheit und gehört dazu.
Die Abgrenzung zur Reparatur
Aufzüge sind teuer im Unterhalt, und ein großer Teil davon ist Instandsetzung: neue Seile, Türantriebe, Steuerungen. Diese Kosten nimmt § 1 Abs. 2 BetrKV ausdrücklich aus. Für die Abrechnung entscheidend ist die Art des Wartungsvertrags:
- Einfacher Wartungsvertrag: nur Inspektion, Schmieren, Einstellen. Voll umlagefähig.
- Vollwartungsvertrag: Wartung und Reparaturen in einer Pauschale. Nur der Wartungsanteil ist umlagefähig.
Auch die Fahrkorbreinigung ist doppelt geregelt: Sie steht in Nr. 7 und in Nr. 9 (Gebäudereinigung). Erledigt die Reinigungsfirma den Fahrkorb mit, setzen Sie ihn nur einmal an.
Rechenbeispiel: Stadthaus mit drei Wohnungen
Ein Haus mit drei Etagenwohnungen von 70, 80 und 90 m², zusammen 240 m², mit Personenaufzug. Die Kosten des Jahres (Beispielwerte):
| Posten | Betrag | umlagefähig |
|---|---|---|
| Vollwartungsvertrag | 2.150,00 € | |
| davon Reparaturanteil laut Firma 40 % | nein, 860,00 € | |
| davon Wartungsanteil | 1.290,00 € | |
| Wiederkehrende Prüfung | 310,00 € | 310,00 € |
| Notrufsystem | 180,00 € | 180,00 € |
| Betriebsstrom über Zwischenzähler | 240,00 € | 240,00 € |
| Austausch Türkontakt | 420,00 € | nein |
| Summe umlagefähig | 2.020,00 € |
Verteilt nach Wohnfläche:
| Wohnung | Fläche | Anteil |
|---|---|---|
| 1. OG | 70 m² | 589,17 € |
| 2. OG | 80 m² | 673,33 € |
| 3. OG | 90 m² | 757,50 € |
Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds nennt für den Aufzug 2024 im Schnitt 0,20 € je m² und Monat (Quelle). Für 240 m² wären das 576,00 € im Jahr. Das Beispiel liegt weit darüber, und das ist bei kleinen Häusern normal: Wartung und Prüfung kosten je Anlage ungefähr gleich viel, auch wenn sich nur drei Wohnungen die Kosten teilen. Rechnen Sie also nicht mit dem Durchschnitt, wenn Ihr Mieter nachfragt. Erklären Sie die Fixkosten.
Welcher Schlüssel üblich ist
Meist wird nach Wohnfläche verteilt. Das ist auch der gesetzliche Standard, wenn der Vertrag schweigt (§ 556a Abs. 1 BGB, Gesetzestext). Manche Verträge staffeln nach Stockwerken oder nehmen das Erdgeschoss aus. Das ist zulässig, wenn es vereinbart ist, muss dann aber auch so abgerechnet werden. Einseitig das Erdgeschoss zu befreien, belastet die anderen Mieter und ist ohne Vertragsgrundlage angreifbar. Mehr zur Wahl des Schlüssels unter Umlageschlüssel.
Typische Fehler, die Mieter beanstanden
- Die Vollwartungspauschale wird komplett umgelegt.
- Eine Reparatur nach einer Störung erscheint unter „Wartung“.
- Der Aufzugsstrom wird ohne Zwischenzähler geschätzt, ohne die Schätzung zu erklären.
- Die Anlage stand monatelang still, die Kosten laufen trotzdem in voller Höhe weiter. Hier fragt der Mieter zu Recht, ob der Vertrag wirtschaftlich war.
Im Formular
Wählen Sie die Kostenart „Aufzug (Nr. 7)“, tragen Sie den Gesamtbetrag ein und im Feld „davon nicht umzulegen“ den Reparaturanteil. Die Abrechnung zeigt dann beides offen. Wer sich die Rechnerei sparen möchte: Angaben eintragen, das Programm verteilt den Aufzug tagesgenau auf jede Wohnung, und bei Leerstand bleibt der Anteil bei Ihnen. Arbeitskosten aus der Wartung erscheinen im Ausweis nach § 35a.
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Häufige Fragen
Muss der Mieter im Erdgeschoss für den Aufzug zahlen?
Ja, wenn der Mietvertrag ihn an den Aufzugskosten beteiligt. Der BGH hat entschieden, dass eine solche Klausel den Erdgeschossmieter nicht unangemessen benachteiligt (Urteil vom 20.09.2006, VIII ZR 103/06). Maßgeblich ist die Vereinbarung, nicht die tatsächliche Nutzung.
Wie erfahre ich den Reparaturanteil meines Vollwartungsvertrags?
Fragen Sie das Aufzugsunternehmen nach einer Aufteilung des Pauschalpreises in Wartung und Instandsetzung. Viele Firmen stellen sie auf Anfrage aus. Ohne Aufteilung müssen Sie den Anteil nachvollziehbar schätzen und das in der Abrechnung erklären.