Was das Gesetz regelt
Für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € im Jahr; für Handwerkerleistungen um 20 %, höchstens 1.200 € (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG, Gesetzestext). Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, und es braucht eine Rechnung und eine unbare Zahlung (§ 35a Abs. 5 EStG). Mieter können ihren Anteil an solchen Kosten aus der Nebenkostenabrechnung geltend machen, wenn er sich aus der Abrechnung ergibt.
Rechenbeispiel
Die Gartenpflege hat 600,00 € gekostet, davon 500,00 € Arbeitskosten. Der Schornsteinfeger 142,80 €, davon 110,00 € Arbeitskosten. Die Gartenpflege wird nach Fläche verteilt, der Schornsteinfeger nach Wohnungen.
Für eine Wohnung mit 60 von 240 m² in einem Haus mit drei Wohnungen:
| Kostenart | Art | Arbeitskosten gesamt | Anteil |
|---|---|---|---|
| Gartenpflege | haushaltsnahe Dienstleistung | 500,00 € | 125,00 € |
| Schornsteinreinigung | Handwerkerleistung | 110,00 € | 36,67 € |
Die Anteile folgen demselben Schlüssel wie die Kostenart selbst. Zieht ein Mieter im Jahr um, gilt auch hier der Tagesanteil.
Wer die Einordnung trifft
Ob eine Leistung als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Handwerkerleistung gilt, ordnen Sie im Formular selbst zu, je Kostenart. Wir rechnen nur den Anteil je Mieter aus. In der Anlage steht deshalb der Satz, dass der Ausweis nach Angaben des Vermieters erfolgt und das Finanzamt über die Berücksichtigung entscheidet. Eine steuerliche Beratung leisten wir nicht.
Was in der Anlage steht
Je Kostenart die Art der Leistung, die Arbeitskosten des Hauses und der Anteil des Mieters, darunter die Summe je Absatz des § 35a. Für Heizkosten aus einer Messdienst-Abrechnung weisen die Messdienste die Arbeitskosten meist selbst aus; diese stehen dann in deren Einzelabrechnung.
Häufige Fragen
Muss ich den Ausweis erstellen?
Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht gibt es dafür nicht. Mieter fragen aber oft danach, und mit dem Ausweis in der Anlage ersparen Sie sich Rückfragen.
Woher weiß ich die Arbeitskosten?
Aus den Rechnungen der Dienstleister oder der Hausgeldabrechnung, wenn die Verwaltung sie ausweist. Materialkosten zählen nicht.
Festpreis ab 19 € inklusive Umsatzsteuer.