Woher die Gebühr kommt
Viele Gemeinden berechnen das Abwasser gesplittet: Schmutzwasser nach dem Frischwasserverbrauch, Niederschlagswasser nach der bebauten und befestigten Fläche, von der Regen in den Kanal fließt. Dächer, gepflasterte Hofflächen, Garagenzufahrten und asphaltierte Stellplätze zählen, Rasen und Beete meist nicht. Die Gebühr steht häufig im Grundbesitzabgabenbescheid, manchmal auch in der Abrechnung der Stadtwerke, zusammen mit Grundsteuer, Straßenreinigung und Müll.
Rechtlich gehört sie zu § 2 Nr. 3 BetrKV, den Kosten der Entwässerung (Gesetzestext). Einen eigenen Durchschnittswert für Niederschlagswasser weist der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds nicht aus. Sie steckt im Wert für Wasser und Abwasser, der 2024 bei 0,29 € je m² und Monat lag (Quelle). Die Gebührensätze je m² versiegelter Fläche unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich.
Warum nach Fläche und nicht nach Zähler
Für Wasser und Schmutzwasser ist der Verbrauch der richtige Maßstab. Regen fällt aber unabhängig davon, wie viel ein Haushalt duscht. Den Niederschlagswasseranteil nach Wasserzählern oder Personen zu verteilen, belastet große Haushalte ohne sachlichen Grund. Haben Sie im Mietvertrag für die Entwässerung pauschal den Wasserzähler vereinbart, lohnt ein Blick, ob die Regenwassergebühr dort mitgemeint ist. Ist nichts vereinbart, gilt ohnehin die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB).
In der Abrechnung führen Sie das Niederschlagswasser deshalb am besten als eigene Zeile, getrennt vom Schmutzwasser. So sieht der Mieter, welcher Schlüssel für welchen Teil gilt.
Rechenbeispiel aus dem Abgabenbescheid
Ein Dreifamilienhaus mit 58, 72 und 95 m² Wohnfläche, zusammen 225 m². Der Grundbesitzabgabenbescheid nennt (Beispielwerte):
| Posten im Bescheid | Betrag | Wohin damit |
|---|---|---|
| Grundsteuer B | 486,00 € | Grundsteuer (§ 2 Nr. 1 BetrKV) |
| Straßenreinigung | 84,00 € | Straßenreinigung (Nr. 8) |
| Restmüll und Bioabfall | 612,00 € | Müllbeseitigung (Nr. 8) |
| Niederschlagswasser 310 m² × 0,85 € | 263,50 € | Entwässerung (Nr. 3) |
Die 263,50 € verteilt nach Wohnfläche:
| Wohnung | Fläche | Anteil |
|---|---|---|
| EG | 58 m² | 67,92 € |
| OG | 72 m² | 84,32 € |
| DG | 95 m² | 111,26 € |
Hätten Sie dieselben 263,50 € nach dem Wasserverbrauch verteilt und wohnt im kleinen Erdgeschoss eine fünfköpfige Familie, hätte sie einen Großteil des Regenwassers für das ganze Dach bezahlt. Genau das fällt Mietern beim Nachrechnen auf.
Abgrenzung zu Reparatur und Reinigung
- Eine Kanalreinigung, weil die Grundleitung verstopft ist, ist Instandsetzung und bleibt bei Ihnen.
- Die regelmäßige Reinigung der Dachrinnen ist keine Entwässerung im Sinne von Nr. 3. Der BGH hat sie als sonstige Betriebskosten eingeordnet, die umlagefähig sind, wenn sie regelmäßig anfallen und im Mietvertrag vereinbart sind (Urteil vom 07.04.2004, VIII ZR 167/03). Mehr dazu unter sonstige Betriebskosten.
- Die Kosten einer Entsiegelung oder einer neuen Zisterne sind bauliche Maßnahmen. Sie senken aber künftig die Gebühr, und davon profitieren die Mieter.
Typische Fehler, die Mieter beanstanden
- Der Bescheid wird als Gesamtbetrag unter „Grundbesitzabgaben“ umgelegt, ohne Aufteilung in die einzelnen Kostenarten.
- Ein Nachzahlungsbescheid für frühere Jahre landet in der laufenden Abrechnung, ohne Hinweis, welches Jahr er betrifft.
- Die versiegelte Fläche umfasst eine vermieterseitig genutzte Halle oder ein Nachbargrundstück.
- Das Niederschlagswasser wird nach Wasserzähler verteilt, obwohl der Vertrag dafür nichts vorsieht.
So übernehmen Sie den Bescheid ins Formular
Tragen Sie die Regenwassergebühr als eigene Zeile unter „Entwässerung, Abwasser“ ein und wählen Sie „nach Wohnfläche“. Das Schmutzwasser kommt in eine zweite Zeile mit dem Wasserzähler. Wenn Sie den Abgabenbescheid lieber nur einmal auseinandernehmen und den Rest abgeben möchten: Angaben eintragen, Sie erhalten je Mieter eine Abrechnung mit allen Mindestangaben, bei zwei bis drei Wohnungen für 39 €.
Weitere Hinweise zur Wahl des Maßstabs finden Sie unter Umlageschlüssel, zum Frischwasser unter Wasser und Abwasser.
Das Bestellformular wird geladen.
Häufige Fragen
Ist die Niederschlagswassergebühr mit „Entwässerung“ im Mietvertrag erfasst?
§ 2 Nr. 3 BetrKV spricht von den Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung. Die Regenwassergebühr ist eine solche Gebühr. Ist die Entwässerung vereinbart oder verweist der Vertrag auf die Betriebskosten insgesamt, gehört sie nach verbreiteter Ansicht dazu.
Darf ich die Gebühr für meine eigene Garage mit umlegen?
Die Gebühr bezieht sich auf das ganze Grundstück. Gehört eine Garage oder Halle nur Ihnen und wird nicht von Mietern genutzt, ist es fair und gut zu begründen, ihren Flächenanteil herauszunehmen. Manche Bescheide weisen die Flächen einzeln aus, dann ist das leicht.