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Nebenkostenabrechnung sofort

Grundsteuer umlegen in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell. Seit einem Gesetz vom Februar 2025 dürfen die Gemeinden rückwirkend ab 1. Januar 2025 getrennte Hebesätze für unbebaute Grundstücke, Wohnen und Nichtwohnen festsetzen. Für die Abrechnung zählt der zuletzt festgesetzte Jahresbetrag für 2025.

Stand: 3. Oktober 2026

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Festpreis ab 19 € inklusive Umsatzsteuer, fertig in etwa 5 Minuten

Das Bundesmodell in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz wendet das Bundesmodell an: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Für Wohngrundstücke beträgt die Messzahl 0,31 Promille (§ 15 GrStG, Gesetzestext). Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt für Mietwohngrundstücke im Ertragswertverfahren (§ 252 BewG, Gesetzestext).

Neu ist seit dem Gesetz vom 19.02.2025: Die Gemeinden dürfen getrennte Hebesätze für drei Gruppen festsetzen, nämlich unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke. Das Gesetz gilt rückwirkend ab 01.01.2025. Das Finanzministerium erklärt die Regelung unter Grundsteuerreform und Grundsteuermessbeträge.

Was die Rückwirkung für Ihre Abrechnung heißt

Das Gesetz kam erst im Februar 2025, als Bescheide für 2025 schon verschickt sein konnten. Eine Gemeinde, die danach getrennte Hebesätze beschlossen hat, musste die Grundsteuer für 2025 neu festsetzen. Prüfen Sie deshalb vor der Abrechnung, ob Sie für 2025 mehr als einen Bescheid haben. Maßgeblich ist der Betrag nach dem letzten Bescheid. Hat sich dadurch eine Erstattung oder Nachzahlung an die Gemeinde ergeben, ändert das nur den Zeitpunkt der Zahlung, nicht den Jahresbetrag, den Sie umlegen.

Rechenbeispiel

Für ein Mehrfamilienhaus nehmen wir einen Grundsteuerwert von 220.000 € an. Die beiden Hebesätze sind ebenfalls Annahmen: einheitlich 450 % im ersten Bescheid, nach der Satzungsänderung 400 % für Wohnen.

Schritt erster Bescheid geänderter Bescheid
Grundsteuerwert (Annahme) 220.000,00 € 220.000,00 €
Messbetrag (× 0,31 ‰) 68,20 € 68,20 €
Hebesatz (Annahme) 450 % 400 % Wohnen
Grundsteuer 2025 306,90 € 272,80 €

In die Abrechnung gehören in diesem Beispiel 272,80 €. Bei drei Wohnungen mit 60, 70 und 90 m² tragen die Mieter 74,40 €, 86,80 € und 111,60 €. Hätten Sie versehentlich den ersten Bescheid angesetzt, wäre jeder Mieter mit zu viel belastet worden.

Was das für Vermieter heißt

Mit getrennten Hebesätzen kann eine Gemeinde Wohngrundstücke entlasten und Gewerbe oder unbebaute Grundstücke stärker heranziehen. Vermieter von Wohnungen profitieren davon, wenn die Gemeinde den Satz für Wohnen niedriger ansetzt. Ob und wie Ihre Gemeinde die Möglichkeit genutzt hat, sehen Sie am Bescheid. Steht dort ein anderer Satz als im Vorjahr, nennen Sie im Anschreiben beide Jahresbeträge.

Die Grundsteuer in der Abrechnung 2025

Verteilen Sie den Jahresbetrag nach dem Schlüssel im Mietvertrag, ohne Vereinbarung nach Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB, mehr unter Umlageschlüssel). Bei einer vermieteten Eigentumswohnung gibt es einen Bescheid für Ihre Wohnung, dessen Betrag ganz zu ihr gehört. Bei Mieterwechsel wird nach Tagen geteilt. Die Abrechnung 2025 muss bis zum 31.12.2026 beim Mieter sein.

Wie Sie eine Erhöhung oder Senkung formulieren, steht unter Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung. Alle Länder und den Verteilrechner finden Sie unter Grundsteuer auf Mieter umlegen.

Wenn Sie lieber nur die Zahlen eintragen: Hier geht es zum Formular. Das Programm verteilt die Grundsteuer und alle anderen Kosten auf Ihre Mieter und liefert je Mieter eine PDF, dazu eine Übersicht mit Fristdatum und Versand-Checkliste.

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Häufige Fragen

Ich habe für 2025 zwei Grundsteuerbescheide bekommen. Welcher gilt für die Nebenkostenabrechnung?

Der jüngere, wenn er den älteren ändert. Hat Ihre Gemeinde nach dem Landesgesetz vom Februar 2025 getrennte Hebesätze beschlossen, kann ein Änderungsbescheid gefolgt sein. In die Abrechnung gehört der Betrag, den Sie für 2025 tatsächlich schulden.

Gilt der Hebesatz für Wohnen auch für meine vermietete Eigentumswohnung?

Ja, eine Eigentumswohnung zählt zu den Wohngrundstücken. Wenn Ihre Gemeinde getrennte Sätze hat, gilt der Satz für Wohnen. Er steht in Ihrem Bescheid.