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Nebenkostenabrechnung sofort

Grundsteuer umlegen in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern rechnet die Grundsteuer seit 2025 nach dem Bundesmodell mit der Messzahl des Bundes. Den Jahresbetrag aus dem Bescheid Ihrer Gemeinde verteilen Sie nach dem Schlüssel im Mietvertrag, meist nach Wohnfläche.

Stand: 3. Oktober 2026

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Das Bundesmodell in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat kein eigenes Grundsteuermodell beschlossen. Es gilt die Formel des Bundes: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Für Wohngrundstücke beträgt die Messzahl 0,31 Promille (§ 15 GrStG, Gesetzestext). Informationen des Landes finden Sie über das Landesportal.

Der Grundsteuerwert wird für Mietwohngrundstücke im Ertragswertverfahren ermittelt (§ 252 BewG, Gesetzestext). Eingang finden Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und eine gesetzlich festgelegte Durchschnittsmiete, die sich nach der Mietniveaustufe der Gemeinde richtet. Ihre tatsächliche Miete spielt keine Rolle.

Rechenbeispiel

Für ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen nehmen wir einen Grundsteuerwert von 180.000 € und einen Hebesatz von 450 % an. Beide Werte sind Annahmen. Ihre echten Zahlen stehen im Grundsteuerwertbescheid und im Grundsteuerbescheid.

Schritt Rechnung Ergebnis
Grundsteuerwert (Annahme) 180.000,00 €
Messbetrag 180.000 € × 0,31 ‰ 55,80 €
Grundsteuer (Hebesatz angenommen) 55,80 € × 450 % 251,10 €

Bei Wohnungen von 55, 65 und 80 m², zusammen 200 m², tragen die Mieter 69,05 €, 81,61 € und 100,44 €.

Abrechnungszeitraum über den Jahreswechsel

Viele private Vermieter rechnen nach Kalenderjahr ab. Läuft Ihr Abrechnungszeitraum anders, etwa vom 01.07.2024 bis 30.06.2025, stecken in dieser Abrechnung zwei Grundsteuern: die alte für das zweite Halbjahr 2024 und die neue für das erste Halbjahr 2025.

Ein Beispiel: Die alte Grundsteuer betrug 300,00 € im Jahr, die neue beträgt 420,00 €. Auf die 184 Tage von Juli bis Dezember 2024 entfallen 300,00 € × 184 ÷ 366 = 150,82 €. Auf die 181 Tage von Januar bis Juni 2025 entfallen 420,00 € × 181 ÷ 365 = 208,27 €. Zusammen gehören 359,09 € in die Abrechnung. Wer nach den Fälligkeiten rechnet (je ein Viertel am 15. August, 15. November, 15. Februar und 15. Mai, § 28 GrStG), kommt auf 360,00 €. Wichtig ist, dass Sie ein Verfahren wählen und es in der Abrechnung erkennbar machen.

Für die Frist zählt das Ende des Abrechnungszeitraums: Endet er am 30.06.2025, muss die Abrechnung bis zum 30.06.2026 beim Mieter sein. Den genauen Tag zeigt der Fristrechner.

Die Grundsteuer in der Abrechnung 2025

Bei Abrechnung nach Kalenderjahr setzen Sie den Jahresbetrag aus dem Bescheid für 2025 an und verteilen ihn nach dem Schlüssel im Mietvertrag, ohne Vereinbarung nach Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). Bei einer vermieteten Eigentumswohnung gibt es einen Bescheid für Ihre Wohnung, der Betrag gehört ganz zu ihr. Die Abrechnung für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31.12.2026 zugehen.

Ist die Grundsteuer gestiegen, erklären Sie das im Anschreiben mit beiden Jahresbeträgen, siehe Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung. Danach können Sie die Vorauszahlung anpassen. Alle Länder im Überblick unter Grundsteuer auf Mieter umlegen.

Ihnen ist das zu viel Kleinarbeit? Angaben eintragen, das Programm teilt die Kosten tagesgenau auf, rechnet jede Zeile nach und liefert je Mieter die fertige PDF samt Übersicht mit Fristdatum.

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Häufige Fragen

Mein Abrechnungszeitraum läuft von Juli bis Juni. Welche Grundsteuer setze ich an?

Für die Monate bis Dezember 2024 den alten Betrag, ab Januar 2025 den neuen, jeweils anteilig. Bei einem Zeitraum vom 01.07.2024 bis 30.06.2025 betrifft die Reform also genau die zweite Hälfte.

Hat Mecklenburg-Vorpommern eigene Messzahlen oder ein eigenes Modell?

Nein. Das Land wendet das Bundesmodell an, für Wohngrundstücke mit 0,31 Promille nach § 15 GrStG. Unterschiede zwischen Gemeinden entstehen über den Hebesatz.