Die vier Mindestangaben
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht eine Betriebskostenabrechnung:
- eine Zusammenstellung der Gesamtkosten je Kostenart
- die Angabe und, soweit nötig, Erläuterung der Verteilerschlüssel
- die Berechnung des Anteils des Mieters
- den Abzug seiner Vorauszahlungen
Dazu kommt der Abrechnungszeitraum. Bei den Gesamtkosten genügt es, wenn je Kostenart der Gesamtbetrag angegeben wird, der auf die Mieter der Abrechnungseinheit umgelegt wird. Die frühere Pflicht, auch nicht umlagefähige Anteile herauszurechnen und zu zeigen, hat der BGH aufgegeben (BGH, Urteil vom 20.01.2016, VIII ZR 93/15). Ob die Kosten stimmen, prüft der Mieter über sein Recht auf Belegeinsicht.
Eine Zeile, wie sie aussehen sollte
| Kostenart | Gesamtkosten | Schlüssel | Gesamt | Ihr Anteil | Ihr Betrag |
|---|---|---|---|---|---|
| Grundsteuer | 720,00 € | Wohnfläche | 240,00 m² | 60,00 m², 365 von 365 Tagen | 180,00 € |
Wer diese Zeile liest, kann den Betrag mit dem Taschenrechner nachvollziehen: 720,00 € × 60 / 240 = 180,00 €.
Was zusätzlich dazugehört
- bei Heizung mit Gas, Öl, Flüssiggas oder Fernwärme die Angaben zur CO2-Aufteilung: Anteil des Mieters, Einstufung des Gebäudes, Berechnungsgrundlagen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG); fehlen sie, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen
- bei Heizkosten nach Heizkostenverordnung die Informationen aus § 6a HeizkostenV, die bei Messdienst-Gebäuden in der Einzelabrechnung des Messdienstes stehen
- bei Mieterwechsel oder Leerstand der Nutzungszeitraum des Mieters
Unsere Prüfliste vor jeder Auslieferung
Bevor eine Abrechnung an Sie geht, liest ein Programm jede Mieter-PDF und prüft: Stehen Abrechnungszeitraum und Nutzungszeitraum drin, jede umgelegte Kostenart mit Gesamtbetrag, Gesamtgröße und Anteil, die Vorauszahlungen, das Ergebnis, die Erläuterung der Schlüssel und der Hinweis auf die Belegeinsicht? Bei fossiler Heizung zusätzlich Stufe, Ausstoß je Quadratmeter und CO2-Menge? Fehlt etwas, geht die Datei nicht raus.
Außerdem rechnet ein zweites Programm jeden Anteil unabhängig nach, und die Summe aller Anteile plus Ihr Vermieteranteil muss genau die Rechnungsbeträge ergeben.
Was wir nicht prüfen können
Ob die Kostenarten in Ihrem Mietvertrag vereinbart sind und ob die Belege stimmen. Das bestätigen Sie im Formular selbst. Mit allen Mindestangaben, die der Bundesgerichtshof verlangt, rechnen wir nach Ihren Angaben.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen formellen und inhaltlichen Fehlern?
Formell geht es darum, ob der Mieter die Abrechnung gedanklich und rechnerisch nachvollziehen kann. Inhaltlich darum, ob die Zahlen stimmen. Inhaltliche Fehler lassen sich auch nach Fristablauf noch zugunsten des Mieters korrigieren, formelle Mängel gefährden dagegen die ganze Nachforderung.
Festpreis ab 19 € inklusive Umsatzsteuer.