Der CO2-Preis nach Jahren
Seit 2021 müssen Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, für jede Tonne CO2 Zertifikate kaufen. Den Preis legt § 10 Abs. 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes fest (Gesetzestext). Die Lieferanten geben ihn über den Brennstoffpreis an Sie weiter.
| Jahr | Preis je Tonne CO2 |
|---|---|
| 2023 | 30 € |
| 2024 | 45 € |
| 2025 | 55 € |
| 2026 | Korridor 55 bis 65 € |
Für die Zeit danach ist ein europäischer Emissionshandel für Gebäude und Verkehr geplant, der den nationalen Festpreis ablösen soll. Wann er startet und welcher Preis sich dort bildet, steht noch nicht fest.
Was das je Liter und je Kilowattstunde bedeutet
Die Umrechnung ist unsere eigene Rechnung mit den Emissionsfaktoren der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (Anlage 2 EBeV 2030), bezogen auf den Heizwert:
- Heizöl EL: 0,074 t CO2 je GJ, 42,8 GJ je Tonne, 0,845 t je 1.000 Liter. Das ergibt rund 2,68 kg CO2 je Liter.
- Erdgas: 0,0558 t CO2 je GJ, das sind 0,2009 kg CO2 je kWh.
- Flüssiggas: 0,0655 t CO2 je GJ bei 46,0 GJ je Tonne, das sind rund 3,01 kg CO2 je kg.
| Jahr, Preis | Heizöl je Liter | Erdgas je kWh | Flüssiggas je kg |
|---|---|---|---|
| 2023, 30 € | 8,0 ct | 0,60 ct | 9,0 ct |
| 2024, 45 € | 12,0 ct | 0,90 ct | 13,6 ct |
| 2025, 55 € | 14,7 ct | 1,10 ct | 16,6 ct |
| 2026, 55 bis 65 € | 14,7 bis 17,4 ct | 1,10 bis 1,31 ct | 16,6 bis 19,6 ct |
Alle Werte ohne Umsatzsteuer. Gasrechnungen geben die Kilowattstunden meist nach dem Brennwert an, der etwas höher liegt als der Heizwert. Je abgerechneter Kilowattstunde ist der CO2-Anteil dann etwas niedriger als in der Tabelle. Für die Nebenkostenabrechnung zählt ohnehin, was der Lieferant auf der Rechnung ausweist.
Rechenbeispiel Heizöl
Ein Dreifamilienhaus mit 240 m² Wohnfläche hat 2025 laut Tankbuch 3.000 Liter Heizöl verbraucht. Das sind 3.000 × 2,676 kg = rund 8.029 kg CO2. Bei 55 € je Tonne stecken darin 8,029 × 55 € = 441,59 € CO2-Kosten.
Je Quadratmeter sind das 8.029 kg / 240 m² = 33,5 kg. Nach dem Stufenmodell trägt der Vermieter in der Stufe von 32 bis unter 37 kg die Hälfte, hier also 220,80 €. Bei Heizöl kommt es auf das tatsächlich verbrannte Öl an, mit Anfangs- und Endbestand im Tank; mehr dazu auf der Seite Heizöl in der Nebenkostenabrechnung.
Zum Vergleich: Dasselbe Haus mit 30.000 kWh Erdgas (Heizwert) stößt rund 6.027 kg CO2 aus, das sind 331,49 € bei 55 € je Tonne und 25,1 kg je m². Der Vermieter trägt dann 30 %, also 99,45 €.
Was der Preis für Vermieter bedeutet
Seit 2023 teilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter auf. Je schlechter das Gebäude, desto größer Ihr Anteil, bis zu 95 %. Steigt der Preis, steigt Ihr Anteil in Euro mit. Die Stufen, den Rechenweg und einen Rechner finden Sie auf der Seite CO2-Kosten aufteilen.
Fehlt die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Bei 1.400,00 € Heizkosten sind das 42,00 € je Wohnung, zusätzlich zu dem Vermieteranteil, den Sie ohnehin tragen müssten.
So kommt der Preis in Ihre Abrechnung
Sie brauchen von der Rechnung Ihres Lieferanten nur zwei Zahlen: die CO2-Menge in Kilogramm und die CO2-Kosten in Euro. Tragen Sie beide im Formular ein, zusammen mit der Wohnfläche. Das Programm ermittelt Ausstoß je Quadratmeter und Stufe, verteilt die CO2-Kosten im Verhältnis der Heizkosten und legt jeder Mieter-PDF eine CO2-Anlage mit allen Berechnungsgrundlagen bei. Für Heizöl genügen die Lieferungen und die Tankstände.
Das Bestellformular wird geladen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der CO2-Preis 2026?
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz sieht für 2026 einen Preiskorridor von mindestens 55 € und höchstens 65 € je Tonne vor (§ 10 Abs. 2 BEHG). Welcher Betrag in Ihrer Rechnung steckt, weist der Lieferant aus.
Woher weiß ich, wie viel CO2-Kosten in meiner Rechnung stecken?
Lieferanten von Gas, Heizöl, Flüssiggas und Fernwärme müssen die CO2-Menge und die CO2-Kosten auf der Rechnung angeben (§ 3 CO2KostAufG). Diese Werte nehmen Sie für die Abrechnung, nicht eine eigene Schätzung.
Fallen für Holzpellets oder Wärmepumpenstrom CO2-Kosten an?
Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz nicht. Dann gibt es auch nichts zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen.