Wie das Stufenmodell funktioniert
- Den CO2-Ausstoß des Gebäudes im Abrechnungszeitraum aus den Brennstoffrechnungen nehmen.
- Durch die Wohnfläche des Gebäudes teilen und auf eine Nachkommastelle runden (§ 5 CO2KostAufG).
- In der Tabelle der Anlage zum Gesetz die Stufe ablesen.
- Die CO2-Kosten wie die Heizkosten auf die Wohnungen verteilen. Von jedem Anteil trägt der Vermieter den Prozentsatz der Stufe.
| CO2 je m² und Jahr | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 kg | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 kg | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 kg | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 kg | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 kg | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 kg | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 kg | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 kg | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 kg | 20 % | 80 % |
| ab 52 kg | 5 % | 95 % |
Quelle: Anlage zum CO2KostAufG
CO2-Rechner
Tragen Sie die CO2-Menge und die CO2-Kosten von Ihrer Brennstoffrechnung und die Wohnfläche des Gebäudes ein. Bei Heizöl können Sie die Menge auch aus den verbrauchten Litern berechnen lassen. Der Rechner zeigt die Stufe und wie viel davon Sie als Vermieter tragen.
Rechenbeispiel
Ein Dreifamilienhaus mit 240 m² Wohnfläche heizt mit Erdgas. Die Gasrechnung für 2025 weist 7.200 kg CO2 und 396,00 € CO2-Kosten aus.
7.200 kg / 240 m² = 30,0 kg je m² und Jahr. Das ist Stufe 5: Mieter 60 %, Vermieter 40 %.
Die Heizkosten der drei Wohnungen betragen laut Messdienst 1.234,56 €, 1.645,20 € und 1.760,24 €, zusammen 4.640,00 €. Im selben Verhältnis werden die CO2-Kosten verteilt:
| Wohnung | Heizkosten | CO2-Anteil | davon Vermieter 40 % |
|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 1.234,56 € | 105,36 € | 42,14 € |
| 1. Obergeschoss | 1.645,20 € | 140,41 € | 56,16 € |
| Dachgeschoss | 1.760,24 € | 150,23 € | 60,09 € |
Der Vermieteranteil wird in der Abrechnung jedes Mieters als eigene Zeile abgezogen. Sie tragen in diesem Haus zusammen 158,39 € der CO2-Kosten.
Was in der Abrechnung stehen muss
Nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG gehören in die Heizkostenabrechnung der Anteil des Mieters an den CO2-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen. Unsere Anlage zur Abrechnung zeigt dafür den Ausstoß des Gebäudes, die Fläche, den Wert je Quadratmeter, die Stufe mit Prozentsätzen, die Kosten des Gebäudes, den Anteil der Wohnung und den abgezogenen Vermieteranteil.
Bei Heizöl rechnen wir die CO2-Menge aus den Lieferungen, die im Jahr tatsächlich verbraucht wurden, mit Anfangs- und Endbestand im Tank. Mehr dazu auf der Seite Heizöl in der Nebenkostenabrechnung.
Hat Ihr Messdienst die Aufteilung schon gemacht und den Vermieteranteil in den Beträgen je Wohnung abgezogen, wählen Sie das im Formular aus. Dann verweist die Abrechnung auf die beiliegende Einzelabrechnung des Messdienstes.
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Häufige Fragen
Woher bekomme ich die CO2-Menge?
Aus der Rechnung Ihres Gas-, Öl- oder Fernwärmelieferanten. Er muss die CO2-Menge in Kilogramm und die CO2-Kosten angeben (§ 3 CO2KostAufG).
Was passiert, wenn die CO2-Angaben fehlen?
Dann darf der Mieter den auf ihn entfallenden Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
Gilt das auch bei Wärmepumpe oder Pellets?
Für Strom und Holz fallen keine CO2-Kosten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz an. Dann gibt es nichts aufzuteilen.
